Ihre Gesundheit ist ein kostbares Gut!
Dazu beizutragen und die Früherkennung urologischer Krankheiten liegen uns sehr am Herzen.
Die gesetzliche Krankenkasse bietet Ihnen zwar weitgehenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall; diese Leistungen sind allerdings gesetzlich auf das medizinisch unbedingt Notwendige begrenzt.
So heißt es im aktuellen Sozialgesetzbuch (SGB V):
Medizinische Leistungen müssen:
Leistungen, die nicht notwendig oder wirtschaftlich sind:
Somit dürfen wir Ärzte nicht alles, was wünschenswert und medizinisch sinnvoll ist, als Kassenleistung erbringen. Wir müssen uns – dem gültigen Gesetz nach – auf das wirklich Notwendige beschränken. Unserer Meinung nach gibt es Gesundheitsleistungen, die zwar nicht notwendig, jedoch sinnvoll sind. Diese möchten wir Ihnen anbieten in Form mehrerer Gesundheits- und Vorsorgeleistungen mit individuell auf Sie zugeschnittenen Profilen.
Dazu gehören:
1. Erweiterte Prostatakrebsvorsorge: Ultraschalluntersuchung der Nieren, der Harnblase und der Prostata einschließlich transrektaler Ultraschalluntersuchung (TRUS) sowie Laboruntersuchung mit Bestimmung des PSA-Wertes.
2. Abklärung von Erektionsstörungen: Ultraschalluntersuchung beider Hoden sowie Doppler-Sonographie zur Beurteilung der Durchblutung. Ergänzend erfolgen Laboruntersuchungen zur Bestimmung von Testosteron, SHBG, LH, FSH und Prolaktin.
3. Hodenkrebsvorsorge: Ultraschalluntersuchung beider Hoden sowie bei entsprechender Indikation die Bestimmung von Hodentumormarkern im Blut.
4. Untersuchungen zur Früherkennung von Nieren- und Blasenkrebs bei Frauen und Männern: Ultraschalluntersuchung beider Nieren und der Harnblase sowie bei entsprechender Indikation spezielle Urinuntersuchungen auf auffällige Zellen (Urinzytologie).
5. Plasmainjektionen als Eigenblutbehandlung (PRP, sogenannter „P-Shot“): Anwendung bei Erektionsstörungen und erworbener Penisverkrümmung (Induratio penis plastica).
6. Fokussierte Stoßwellentherapie (ESWT): Anwendung bei Erektionsstörungen und erworbener Penisverkrümmung (Induratio penis plastica).
Die Erbringung dieser Leistung findet im Rahmen eines privaten Behandlungsvertrages statt und unterliegt nicht der Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die Kosten hierfür rechnen sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Wir beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an.